Die umsatzsteuerlichen Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und bei Lieferungen ins Drittland sind weitreichend. Nur weil die Ware die Grenze überschreitet, liegt zwangsläufig keine steuerfreie Lieferung vor. Die Steuerbefreiung ist von vielen Faktoren abhängig. Nutzen Sie das Diagramm und verhindern Sie so überraschende Steuernachzahlungen.