Ist Ihre Lieferung ins Drittland von der Umsatzsteuer befreit?

Die umsatzsteuerlichen Regeln für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und bei Lieferungen ins Drittland sind weitreichend. Nur weil die Ware die Grenze überschreitet, liegt zwangsläufig keine steuerfreie Lieferung vor. Die Steuerbefreiung ist von vielen Faktoren abhängig. Nutzen Sie das Diagramm und verhindern Sie so überraschende Steuernachzahlungen.

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Ihre Ware / Lieferung gelangt vom Inland in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG?
Ja
Nein
Beförderung oder Versendung durch den leistenden Unternehmer
Erfolgte die Beförderung / Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer in Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG (z. B. deutsche Freihäfen)?
Ja
Nein
Nein
Ja
Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG
Der Abnehmer hat befördert / versendet: Ist dieser ein ausländischer Abnehmer (vgl. § 6 Abs. 2 UStG)?
Keine steuerfreie Ausfuhr!
Abnehmer ist Unternehmer und bezieht die Lieferung für sein Unter-nehmen oder bezieht die Lieferung nicht zum Teil für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–27 UStG
Ja
Nein
Ja
Nein
Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG
Keine steuerfreie Ausfuhr!
Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a UStG
Empfänger ist ausländischer Abnehmer (vgl. § 6 Abs. 2 UStG), aber kein Unternehmer?
Ja
Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b UStG